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FAQ

Der Corona-Virus-Erreger SARS-CoV-2 kann durch Selbsttest/Laientest, Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und FAQ’s zu den unterschiedlichen Testmethoden.

Allgemeine Fragen und Antworten zu Corona-Tests

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

PCR(polymerase chain reaction) -Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt.  Können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Selbsttests: Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, bspw. zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html )

Wer muss die Tests beschaffen?

Schnell- und Selbsttests zum Einsatz in Testzentren, Schulen, Pflegeheimen etc. beschaffen die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Der Bund hat bei verschiedenen Herstellern Kontingente gesichert, damit genügend Tests für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Wer zahlt was?

Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf. Testzentren auf oder aus. Für die Versorgung ihrer Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder selber auf. Der Bund übernimmt dagegen die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden. Angesetzt sind dafür 18 Euro pro Test für das Testkit und die Durchführung des Tests. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, kommen sie selber für die Kosten auf. Bestimmte Einrichtungen können schon seit längerer Zeit Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Wie kommen die Tests zum Bürger?

Die Bundesländer kaufen die Tests für die Testzentren, Schulen und Kitas ein. Apotheken und Arztpraxen können Tests direkt bei den Herstellern oder im Großhandel bestellen. Bürgerinnen und Bürger können sich über Testmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren, einen Termin ausmachen und sich dann testen lassen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat bereits heute ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Welche Schnelltests werden erstattet?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste mit Schnelltests, die beim Einsatz erstattet werden. Die Liste wird anhand von Mindestkriterien und basierend auf Herstellerangaben erstellt. Diese Mindestkriterien werden vom PEI im Benehmen mit dem RKI entwickelt und im Verlauf angepasst.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Selbsttest

Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung sind seit kurzem an vielen Stellen im freien Verkauf erhältlich. Ein Selbsttest erfolgt meist durch einen Nasenabstrich und kann zuhause selbst vorgenommen werden. Das Ergebnis liegt nach wenigen Minuten vor. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von Abstands- und Hygieneregeln! Liegt ein positives Testergebnis vor, muss die betroffene Person sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) kontaktieren, um einen PCR-Test in die Wege zu leiten. Ein zusätzlicher PCR-Test ist notwendig, da Selbsttests im Vergleich eine höhere Fehlerrate aufweisen. Fällt der PCR-Test ebenfalls positiv aus, müssen sich auch alle Haushaltsangehörigen umgehend in Quarantäne begeben.

Alle positiven Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden!

Was ist ein Antigen-Selbsttest?

Antigen-Selbsttests, oft auch Laien-Selbsttests oder nur Selbsttests genannt, beruhen auf dem gleichen Prinzip wie Antigen-Tests, die durch geschultes Personal durchgeführt werden: Sie weisen bestimmte Eiweiße des Coronavirus SARS-CoV-2 in den Schleimhäuten der Atemwege infizierter Personen nach. Bei Antigen-Selbsttests sind Probenentnahme und -auswertung vergleichsweise einfach, wodurch sie für die Eigenanwendung durch Privatpersonen geeignet sind.

Antigen-Selbsttests benötigen eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM bietet eine Übersicht über die zugelassenen Antigen-Selbsttests auf seinen Internetseiten. Diese Tests sind frei verkäuflich und können über das Internet, im Handel oder in Apotheken bezogen werden.

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/testen-auf-sars-cov-2/antigen-selbsttest.html#c14934)

Wann ist ein Antigen-Selbsttest sinnvoll?

Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Treffen oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Personen, die viel mit Menschen zu tun oder Kontakt zu Risikopersonen haben, können Antigen-Selbsttests nutzen, um zu überprüfen, ob der Verdacht auf eine Infektion besteht. Dadurch können sie ihre Mitmenschen besser schützen.

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/testen-auf-sars-cov-2/antigen-selbsttest.html#c14934)

Wie läuft der Antigen-Selbsttest ab?

Beim Antigen-Selbsttest werden wie beim Antigen-Test bestimmte Eiweiße des Coronavirus SARS-CoV-2 in Proben infizierter Personen nachgewiesen. Im Vergleich zu Antigen-Tests sind bei Antigen-Selbsttests Probenentnahme und -auswertung einfacher und können durch Laien bzw. Privatpersonen ohne medizinische Vorkenntnisse durchgeführt werden. Dies betrifft u. a. die Art der Probenentnahme: Beim Antigen-Test wird der Abstrich tief im Nasen-Rachenraum entnommen. Dies ist in der Eigenanwendung schwierig. Beim Antigen-Selbsttest erfolgt die Probenentnahme meist mit einem Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich, beispielsweise aus beiden Nasenlöchern.

Die genaue Testdurchführung ist in den jeweiligen Testanleitungen genau beschrieben. Wie auch beim Antigen-Test liegt das Testergebnis nach 15 bis 30 Minuten vor.

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/testen-auf-sars-cov-2/antigen-selbsttest.html#c14934)

Wie verhalte ich mich nach einem positiven Ergebnis?

Zwar sind die Mehrzahl der Ergebnisse von Antigen-Selbsttests korrekt, doch sie sind nicht so zuverlässig wie PCR-Tests. Deswegen stellt ein positives Ergebnis lediglich einen Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Es ist keine Diagnose. Ein positives Testergebnis bei einem Selbsttest ist nicht meldepflichtig, jedoch sollte verantwortungsvoll damit umgegangen werden. Personen, die ein positives Ergebnis im Antigen-Selbsttest erhalten haben, sollten sich unverzüglich selbst isolieren (d. h. Kontakte konsequent reduzieren) und sich telefonisch mit dem Hausarzt oder einem geeigneten Testzentrum in Verbindung setzen, um einen PCR-Test in die Wege zu leiten und das weitere Vorgehen zu klären.

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov-2/antigen-selbsttest.html#c14934)

Wie verhalte ich mich nach einem negativen Ergebnis?

Auch wenn bei einem negativen Testergebnis in den meisten Fällen die getestete Person tatsächlich aktuell nicht infiziert ist, gilt: Auch ein negatives Testergebnis kann unter Umständen nicht korrekt sein. Wenn beispielsweise wenig Viren im Körper sind, wie dies kurz nach einer Ansteckung oder in der späten Phase einer Infektion der Fall ist, kann ein Test negativ ausfallen, obwohl die getestete Person infiziert ist. Zudem sind die korrekte Probenentnahme und Testdurchführung wichtig, um ein möglichst zuverlässiges Ergebnis zu erhalten. Wie für alle Tests gilt auch für den Antigen-Selbsttest, dass es eine Momentaufnahme ist. Daher sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis eines Antigen-Selbsttests unbedingt die AHA+L+A-Formel einhalten. Antigen-Selbsttests können nicht zur „Freitestung“ verwendet werden, beispielsweise um eine Quarantäne zu verkürzen. 

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/testen-auf-sars-cov-2/antigen-selbsttest.html#c14934)

Werden Selbsttests Pflicht vor dem Schul- oder Kita-Besuch?

Es ist Aufgabe der Länder, ihre Schulen und Kitas mit Schnelltest zu versorgen. Es können auch Selbsttests als Teil der Teststrategie der Länder für Kitas und Schulen zum Einsatz kommen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Gibt es genügend Selbsttests?

Ende Februar sind die ersten Selbsttests zugelassen worden. Trotzdem hat der Bund bereits über 200 Mio. Selbsttests gesichert. Mit weiteren Herstellern laufen Gespräche. Auch hier wird das tatsächliche Marktangebot die gesicherten Kontingente bei weitem übertreffen. Die Selbsttests werden in Apotheken, im Einzelhandel und in einigen Discountern verkauft. Dieser Vertriebsweg garantiert, dass sich die Selbsttests – so wie geplant – im Alltag etablieren.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?

Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Die AHA+L-Regeln sind weiterhin zu beachten. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind dagegen meldepflichtig.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Schnelltest

Die sogenannten POC-Antigen-Schnelltests werden Bürgerinnen und Bürgern ab dem 8. März 2021 kostenlos durch Bund und Länder zur Verfügung gestellt und sind durch medizinisch geschultes Personal durchzuführen. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von Abstands- und Hygieneregeln! Liegt ein positives Testergebnis vor, muss die betroffene Person sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.:116 117) kontaktieren, um einen PCR-Test in die Wege zu leiten. Ein zusätzlicher PCR-Test ist notwendig, da Antigen-Schnelltests im Vergleich eine höhere Fehlerrate aufweisen.

Alle positiven Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden!

Was ist ein Antigen-Test?

Bei Antigen-Tests, auch Antigen-Schnelltests oder Schnelltests genannt, handelt es sich um Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2, die von geschultem Personal vor Ort durchgeführt und ausgewertet wird. Davon zu unterscheiden sind Antigen-Selbsttests, die für die Eigenanwendung durch Verbraucherinnen und Verbraucher zertifiziert sind. 

Antigen-Tests funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Die Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 weisen bei einer Infektion bestimmte Eiweiße des Coronavirus SARS-CoV-2 in den Schleimhäuten der Atemwege nach. Der Antigen-Test ist weniger sensitiv als ein PCR-Test. Das bedeutet, dass eine größere Virusmenge notwendig ist, damit ein positives Ergebnis angezeigt wird. Wenn beispielsweise kurz nach einer Ansteckung erst wenige Viren vorhanden sind, kann der Antigen-Test noch negativ ausfallen, obwohl die getestete Person infiziert ist.

Außerdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test. Das heißt, beim Antigen-Test kommt es häufiger vor als beim PCR-Test, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Auch wenn in der Mehrzahl der Fälle das Ergebnis des Antigen-Tests korrekt ist, sollte ein positives Ergebnis immer durch einen PCR-Test bestätigt werden.

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/testen-auf-sars-cov-2/antigen-test.html#c14951)

Wann wird der Antigen-Test angewendet?

Antigen-Tests werden verwendet, wenn schnell geprüft werden soll, ob möglicherweise eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Antigen-Schnelltests kommen schon länger beispielsweise in Pflegeheimen oder Krankenhäusern zum Einsatz. Die Nationale Teststrategie empfiehlt Antigen-Tests beispielsweise für Reihentestungen von Erkrankten bzw. Betreuten und Personal in Krankenhäusern, Pflege- und anderen medizinischen Einrichtungen oder vor dem Besuch solcher Einrichtungen. Weitere Einzelheiten können Sie der Nationalen Teststrategie sowie den Testkonzepten der jeweiligen Einrichtungen entnehmen. Antigen-Tests können zudem zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder vor einem Theater- oder Kinobesuch, wenn diese wieder geöffnet haben. Seit dem 8. März 2021 können sich alle Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich kostenfrei mit einem Antigen-Test zum Beispiel in Apotheken oder einem Testzentrum testen lassen. 

Wie läuft der Antigen-Test ab?

Für den Antigen-Schnelltest wird von geschulten Personen eine Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege entnommen. Der Abstrich erfolgt durch den Mund von der Rachenwand und/oder über die Nase aus dem Nasen-Rachenraum. Die Probe wird anschließend auf einen Teststreifen gegeben. Das Testergebnis kann nach 15 bis 30 Minuten abgelesen werden.

Was geschieht bei einem positiven Ergebnis?

Zwar ist die Mehrzahl der Ergebnisse von Antigen-Tests korrekt, doch sind sie nicht so zuverlässig wie PCR-Tests. Deswegen stellt ein positives Ergebnis lediglich einen Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Es ist keine Diagnose. Positive Antigen-Tests sind jedoch meldepflichtig. Nach einem positiven Antigen-Test muss die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen PCR-Test bestätigt werden. Um einen Termin für einen PCR-Test zu erhalten, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt auf mit einer Arztpraxis oder einem geeigneten Testzentrum. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen* Sie sich freiwillig isolieren, d. h. Ihre Kontakte konsequent auf ein Minimum reduzieren.

Wie verhalte ich mich nach einem negativen Ergebnis?

Auch wenn bei einem negativen Testergebnis in den meisten Fällen die getestete Person tatsächlich aktuell nicht infiziert ist, gilt:  Auch ein negatives Testergebnis kann unter Umständen nicht korrekt sein. Wenn beispielsweise wenig Viren im Körper sind, wie dies kurz nach einer Ansteckung oder in der späten Phase einer Infektion der Fall ist, kann ein Test negativ ausfallen, obwohl die getestete Person infiziert ist. Zudem gilt für alle Tests: Sie sind eine Momentaufnahme. Daher sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis eines Antigen-Selbsttests unbedingt umsichtig handeln und die AHA+L+A-Formel einhalten.

Wie wird kontrolliert, dass nur ein Mal pro Woche ein Test gemacht wird?

Prinzipiell hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Erfahrungen mit kostenlosen Tests in Dänemark, Österreich und Bayern zeigen aber, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung von diesem Angebot Gebrauch macht.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Gibt es genügend Antigen-Schnelltests?

Ja. Es gibt genügend Antigen-Schnelltests auf dem Markt. 150 Mio. Schnelltests liegen laut Herstellerangaben bereits heute auf Halde und können direkt geliefert werden. Die Länder und Kommunen müssen sie nur abrufen – und machen das bereits heute schon für Pflegeheime. Der Bund hat (Stand: 04.03.2021) mindestens 800 Mio. Schnelltests über bilaterale MoU und europäische Rahmenverträge für dieses Jahr gesichert. Das tatsächliche Marktangebot wird dieses Kontingent bei weitem übertreffen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Gibt es eine Meldepflicht für Antigen-Schnelltests?

Ja, positive Ergebnisse von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?

Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltests zu beantragen?

Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dem Gesundheitsamt ein Testkonzept vorlegen. Das Gesundheitsamt legt dann fest, wie viele Antigen-Tests eine Einrichtung beschaffen kann bzw. wie viele von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Die Menge ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. In stationären Pflegeeinrichtungen können z.B. bis zu 30 Tests pro Monat und Bewohner beschafft werden. Die Beschaffung der Tests übernehmen die Einrichtungen selbst. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt auf der Homepage Hinweise zu Antigen-Schnelltests und führt eine Liste der erstattungsfähigen Antigen-Schnelltests. Die Tests können über die normalen Vertriebswege insbesondere über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)